Die 65%-EE-Regelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Element der deutschen Wärmewende. Sie betrifft insbesondere den Austausch von Heizungsanlagen. Hier ist eine kompakte Übersicht zum Kern der Regelung:
Was besagt die 65%-EE-Regelung?
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen neu eingebaute Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten nur noch installiert werden, wenn sie mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien (EE) erzeugen.
Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt eine Übergangsfrist, meist gebunden an die kommunale Wärmeplanung (bis 2028 je nach Gemeindegröße).
Wen betrifft das?
Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Welche Heizsysteme erfüllen die 65%-EE-Regelung?
Zeitplan & Übergangsregelungen
Wenn jemand so eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen will, ist eine Beratung Pflicht. Dabei wird erklärt, dass Öl und Gas in Zukunft teurer werden – vor allem wegen steigender CO₂-Preise. Die Beratung zeigt auch Alternativen, zum Beispiel auf Basis der geplanten Wärmeplanung.
Wenn das Gebäude später nicht an ein Nah- oder Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, müssen Öl- und Gasheizungen ab 2029 schrittweise auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt werden.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Plan, den Städte und Gemeinden erstellen, um zu zeigen, wie Gebäude in Zukunft klimafreundlich beheizt werden können. Ziel ist es, den Umstieg auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Wärme zu unterstützen.
Das bedeutet konkret:
Wichtig:
Die Wärmeplanung ist kein Verbot, aber eine Hilfe für langfristige Investitionen – z. B. wenn Sie Ihre Heizung modernisieren wollen.
Zeitplan:
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